Flugplatzordnung MFF Tittling 
Stand 01.01.2024 

 

Die Modellflugfreunde Tittling weisen alle Piloten und Fluggäste des Modellfluggeländes an, nachstehende Platzordnung zur Sicherung des Flugbetriebs unbedingt einzuhalten. 

 

 

1.1 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht betrieben werden, wenn der Schallpegel bei Volllast den Wert LA ist gleich 83dB/7m überschreitet.   

1.2 Es dürfen nur Flugmodelle mit einem Gesamtgewicht von max. 25 Kg betrieben werden. 

       Helikopter bis 25 Kg. 

1.3 Es dürfen nur Flugmodelle ohne erkennbare Mängel betrieben werden. 

 

2.Flugbetriebszeiten 

        Der Betreib mit Verbrennungsmotor ist nur zu folgenden Flugzeiten zulässig: 

        Werkstags von 09.00 -12.00 Uhr und von 14.00 -20.00 Uhr 

        Sonn- und Feiertage von 14.00 Uhr – 20.00 Uhr 

        Der Betrieb von Elektromodellen ist nur zu folgenden Flugzeiten zulässig: 

        Täglich von 09.00 bis 21.00 Uhr 

        Jedoch maximal bis Sonnenuntergang. 

2.2 An folgenden Feiertagen darf nicht geflogen werden: 

         Karfreitag, Allerheiligen und Hl.Abend 


3.Flugsektor 

    Es darf nur in Ost-Westrichtung, sowie in Südlicher Richtung geflogen werden. Es ist grundsätzlich untersagt 

   die Grundlinie der Startbahn in Nördlicher Richtung (Bewaldung Oberhalb –Sperrzone) zu überfliegen. 

   Das ansteuern von Personen, Tieren und Kraftfahrzeugen ist untersagt. Zu Personen und Tieren auf den 

   umliegenden Grundstücken und auf den vorbeiführenden Schotterstraßen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 150 m einzuhalten.              

4.Schallpegelmessung 

   Vor dem Betrieb eines Modells hat der Pilot zu sorgen, dass der Schallpegel gemäß den Messbedingungen 

   dokumentieren. 

  Zusätzlich ist die Drehzahl bei Volllast zu notieren. 

  Der Pilot erhält eine Abschrift. Diese hat er stets-sofern er fliegt mitzuführen und auf Verlangen dem   

  Fluggleiter zu zeigen. 

  Elektromodelle benötigen kein Schallpegelmessung, es ist aber trotzdem darauf zu achten, die 

  Lautstärke so gering wie möglich zu halten. 

 

  5.Parkplatz 

   Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Das Abstellen von Fahrzeugen auf oder neben dem Flugfeld ist verboten! 

 

  6.Der Flugbetrieb 

   6.1 Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen. 

   6.2 Beim Betrieb von Flugmodellen gilt Alkoholverbot (0,0 Promille). 

   6.3 Bei Flugbetrieb muss ein Flugleiter vorhanden sein. Der zuerst ankommende volljährige Pilot ist der 

          verantwortliche Flugleiter. Falls dieser den Flugplatz verlässt bzw. wenn er die Flugleitertätigkeit 

          nach einer gewissen Zeit abgeben möchte, bestimmt er den Nachfolger. Der Flugleiter hat einen 

          Flugleitertagesbericht zu führen, in dem zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebs aufzuführen sind. Bei mehr als zwei 

          Modellen in der Luft darf der Flugleiter selbst nicht mehr fliegen. 

   

   7.Benutzung des Vereinsgeländes 

      Die Benutzung des Vereinsgeländes ist nur mit einer Flugmodell-Haftpflichtversicherung mit einer 

      Deckungssumme von mindestens 1.Mio. Euro für Personen und/oder Sachschaden zulässig. 

      Außerdem muss jeder Pilot im Besitz von einem Kenntnisnachweis sein. 

      Jedes Modell muss mit der e-ID Nummer versehen sein 

        Es dürfen nur Mitglieder des Vereins den Flugplatz benutzen. 

 
    8.Gastflieger bedürfen der vorherigen Zustimmung des Flugleiters. 

       Sie haben das Formular Gastpilot auszufüllen und zu unterschreiben. 

       Das Formular ist mit dem Flugleiterbericht zu archivieren.             

 

     9.Versöße 

        Verstöße gegen diese Flugbetriebsordnung oder sonstiger Gesetze oder Verordnungen werden mit 

    Startverbot bzw. Ausschluss (s.§ 4 der Satzung) geahndet. Falls der Verein durch das Verhalten eines 

    Mitglieds die Aufstiegserlaubnis verliert, kann das Mitglied auf Schadensersatz verklagt werden. 

 

 

     Telefonnummern für Notfälle: 

      Rettungsdienst:        19222 

      Polizei Notruf:                110 

      Feuerwehr:                     112 

 

 

      gez. 

     

      Armin Buchbauer 

1.      Vorstand       

       

 

 

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