Flugplatzordnung MFF Tittling
Stand 01.01.2024
Die Modellflugfreunde Tittling weisen alle Piloten und Fluggäste des Modellfluggeländes an, nachstehende Platzordnung zur Sicherung des Flugbetriebs unbedingt einzuhalten.
1.1 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht betrieben werden, wenn der Schallpegel bei Volllast den Wert LA ist gleich 83dB/7m überschreitet.
1.2 Es dürfen nur Flugmodelle mit einem Gesamtgewicht von max. 25 Kg betrieben werden.
Helikopter bis 25 Kg.
1.3 Es dürfen nur Flugmodelle ohne erkennbare Mängel betrieben werden.
2.Flugbetriebszeiten
Der Betreib mit Verbrennungsmotor ist nur zu folgenden Flugzeiten zulässig:
Werkstags von 09.00 -12.00 Uhr und von 14.00 -20.00 Uhr
Sonn- und Feiertage von 14.00 Uhr – 20.00 Uhr
Der Betrieb von Elektromodellen ist nur zu folgenden Flugzeiten zulässig:
Täglich von 09.00 bis 21.00 Uhr
Jedoch maximal bis Sonnenuntergang.
2.2 An folgenden Feiertagen darf nicht geflogen werden:
Karfreitag, Allerheiligen und Hl.Abend
3.Flugsektor
Es darf nur in Ost-Westrichtung, sowie in Südlicher Richtung geflogen werden. Es ist grundsätzlich untersagt
die Grundlinie der Startbahn in Nördlicher Richtung (Bewaldung Oberhalb –Sperrzone) zu überfliegen.
Das ansteuern von Personen, Tieren und Kraftfahrzeugen ist untersagt. Zu Personen und Tieren auf den
umliegenden Grundstücken und auf den vorbeiführenden Schotterstraßen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 150 m einzuhalten.
4.Schallpegelmessung
Vor dem Betrieb eines Modells hat der Pilot zu sorgen, dass der Schallpegel gemäß den Messbedingungen
dokumentieren.
Zusätzlich ist die Drehzahl bei Volllast zu notieren.
Der Pilot erhält eine Abschrift. Diese hat er stets-sofern er fliegt mitzuführen und auf Verlangen dem
Fluggleiter zu zeigen.
Elektromodelle benötigen kein Schallpegelmessung, es ist aber trotzdem darauf zu achten, die
Lautstärke so gering wie möglich zu halten.
5.Parkplatz
Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Das Abstellen von Fahrzeugen auf oder neben dem Flugfeld ist verboten!
6.Der Flugbetrieb
6.1 Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen.
6.2 Beim Betrieb von Flugmodellen gilt Alkoholverbot (0,0 Promille).
6.3 Bei Flugbetrieb muss ein Flugleiter vorhanden sein. Der zuerst ankommende volljährige Pilot ist der
verantwortliche Flugleiter. Falls dieser den Flugplatz verlässt bzw. wenn er die Flugleitertätigkeit
nach einer gewissen Zeit abgeben möchte, bestimmt er den Nachfolger. Der Flugleiter hat einen
Flugleitertagesbericht zu führen, in dem zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebs aufzuführen sind. Bei mehr als zwei
Modellen in der Luft darf der Flugleiter selbst nicht mehr fliegen.
7.Benutzung des Vereinsgeländes
Die Benutzung des Vereinsgeländes ist nur mit einer Flugmodell-Haftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1.Mio. Euro für Personen und/oder Sachschaden zulässig.
Außerdem muss jeder Pilot im Besitz von einem Kenntnisnachweis sein.
Jedes Modell muss mit der e-ID Nummer versehen sein
Es dürfen nur Mitglieder des Vereins den Flugplatz benutzen.
8.Gastflieger bedürfen der vorherigen Zustimmung des Flugleiters.
Sie haben das Formular Gastpilot auszufüllen und zu unterschreiben.
Das Formular ist mit dem Flugleiterbericht zu archivieren.
9.Versöße
Verstöße gegen diese Flugbetriebsordnung oder sonstiger Gesetze oder Verordnungen werden mit
Startverbot bzw. Ausschluss (s.§ 4 der Satzung) geahndet. Falls der Verein durch das Verhalten eines
Mitglieds die Aufstiegserlaubnis verliert, kann das Mitglied auf Schadensersatz verklagt werden.
Telefonnummern für Notfälle:
Rettungsdienst: 19222
Polizei Notruf: 110
Feuerwehr: 112
gez.
Armin Buchbauer
1. Vorstand
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